Die Stadt Arnstein erhält demnach eine Bedarfszuweisung in Höhe von 420.000 € als Ausgleich für den hohen Gewerbesteuernettoausfall im Jahr 2004.
Die Gemeinde Gössenheim hat im Jahr 2002 wegen einer gerichtlich festgestellten Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz eine Bedarfszuweisung von 550.000 € und eine Überbrückungsbeihilfe von 500.000 € erhalten. Faltlhauser und Meyer freuen sich mit Sinner, dass die gewährte Bedarfszuweisung dauerhaft bei der Gemeinde verbleiben kann und die Überbrückungsbeihilfe von 500.000 € in eine verbleibende Bedarfszuweisung umgewandelt wurde. Die formellen Bewilligungsschreiben ergehen in den nächsten Tagen. Sinner freut sich mit Bürgermeister Hans Popp über das "Weihnachtsgeschenk". Mit dieser Umwandlung konnte der Gemeinde Gössenheim in einer unverschuldeten Situation geholfen werden. Bekanntlich musste dort ein Bauernhof umgesiedelt werden, weil ein Neubaugebiet zu nahe an ein Baugebiet ausgewiesen wurde und es schwerwiegende immissionsrechtliche Probleme gab.